Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Westbezirk Entertainment · Stand: 01.06.2026
Die rot markierten Stellen sind Pflichtangaben, die noch fehlen (Anschrift). Solange sie offen sind, ist dieser Text nicht veröffentlichungsreif.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Geschäftsbeziehungen von Westbezirk Entertainment, Einzelunternehmen, Anschrift fehlt, +49 151 24044465 – nachfolgend „Label Westbezirk Entertainment“.
(2) Westbezirk Entertainment ist insbesondere im Bereich Musikproduktion, Musikveröffentlichung, Musikpromotion, Künstlerbetreuung, digitaler Musikvertrieb sowie der Vermarktung und Verwertung von Musik- und Medieninhalten tätig.
(3) Individuelle schriftliche Vereinbarungen mit Künstlern, Produzenten, Autoren, Dienstleistern oder sonstigen Vertragspartnern gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
§ 2 Leistungen von Westbezirk Entertainment
Westbezirk Entertainment kann insbesondere folgende Leistungen anbieten:
- Veröffentlichung und Vertrieb von Musik
- Digitale Distribution auf Streaming- und Downloadplattformen
- Promotion und Marketing
- Künstler- und Projektbetreuung
- Produktion und Mitwirkung an Musikvideos
- Social-Media- und Content-Marketing
- Organisation und Vermittlung von Auftritten
- Herstellung und Vertrieb physischer Tonträger
- Herstellung und Vertrieb von Merchandise
- Lizenzierung und Vermarktung von Musik- und Medieninhalten
Ein Anspruch auf die Durchführung sämtlicher vorgenannter Leistungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Künstlerverträge und Rechte
(1) Die Zusammenarbeit mit Künstlern kann durch einen gesonderten Künstler-, Label-, Lizenz- oder Vertriebsvertrag geregelt werden.
(2) Die konkrete Einräumung von Nutzungsrechten an Musikwerken, Aufnahmen, Performances, Musikvideos, Fotos oder sonstigen Inhalten richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(3) Soweit Rechte eingeräumt werden, werden Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Nutzungsarten und Vergütung im jeweiligen Vertrag festgelegt.
(4) Das Urheberrecht selbst bleibt grundsätzlich beim Urheber. Übertragen bzw. eingeräumt werden können insbesondere entsprechende Nutzungsrechte.
(5) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Urhebers oder ausübenden Künstlers unberührt. Dies betrifft insbesondere gesetzliche Vergütungsansprüche.
§ 4 Zusicherungen des Vertragspartners
Der Vertragspartner versichert, dass:
- er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte verfügt;
- von ihm übermittelte Musik, Texte, Beats, Samples, Cover, Videos, Bilder und sonstige Inhalte keine Rechte Dritter verletzen;
- erforderliche Zustimmungen von Miturhebern, Produzenten, Musikern, Gastkünstlern oder sonstigen Beteiligten vorliegen;
- keine unberechtigten Samples oder sonstigen geschützten Inhalte verwendet werden;
- die bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen vollständig und richtig sind.
Der Vertragspartner stellt Westbezirk Entertainment unverzüglich über ihm bekannte Rechteprobleme oder Ansprüche Dritter in Kenntnis.
§ 5 Veröffentlichung und Vertrieb
(1) Westbezirk Entertainment kann veröffentlichte Inhalte über digitale und physische Vertriebskanäle anbieten.
(2) Hierzu können insbesondere Streamingdienste, Downloadplattformen, soziale Netzwerke, Videoportale und sonstige digitale Plattformen gehören.
(3) Veröffentlichungstermine können sich aufgrund technischer, organisatorischer oder plattformbedingter Gründe verschieben.
(4) Westbezirk Entertainment übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Streams, Verkäufen, Followern, Views, Einnahmen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolgen.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
(1) Vergütung, Beteiligungen, Kosten, Vorschüsse, Produktionskosten und sonstige finanzielle Bedingungen werden – soweit erforderlich – in den jeweiligen Einzelverträgen geregelt.
(2) Soweit keine konkrete Vergütung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Abrechnungen können insbesondere Einnahmen aus Streaming, Downloads, Verkäufen, Lizenzen und sonstigen vereinbarten Verwertungen umfassen.
(4) Gesetzliche Ansprüche auf eine angemessene Vergütung bleiben unberührt.
§ 7 Promotion und Marketing
Westbezirk Entertainment ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit veröffentlichte Inhalte zu Marketing- und Promotionszwecken zu verwenden.
Dies kann insbesondere die Verwendung von:
- Künstlernamen
- Künstlerfotos
- Musikvideos
- Cover-Artworks
- Pressefotos
- kurzen Audio- und Videoclips
- Social-Media-Inhalten
- Logos und Marken
umfassen, soweit dies für die vereinbarte Promotion und Vermarktung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
§ 8 Pflichten des Künstlers bzw. Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, vereinbarte Inhalte und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereitzustellen.
Er verpflichtet sich außerdem, Westbezirk Entertainment über relevante Änderungen zu informieren, die die vereinbarte Veröffentlichung oder Verwertung beeinträchtigen können.
§ 9 Haftung
(1) Westbezirk Entertainment haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.
(3) Westbezirk Entertainment haftet nicht für wirtschaftliche Erwartungen oder bestimmte Reichweiten, Streamingzahlen, Verkäufe, Platzierungen oder sonstige Erfolgsergebnisse, sofern diese nicht ausdrücklich garantiert wurden.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Gesetzliche Kündigungs- und Rückrufrechte bleiben unberührt.
§ 11 Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der vereinbarten Form.
Änderungen dieser AGB werden Vertragspartnern in geeigneter Weise mitgeteilt.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Westbezirk Entertainment.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Westbezirk Entertainment
Westbezirk Entertainment · Einzelunternehmen
Inhaber: Leon Conrad
Anschrift fehlt PLZ Ort fehlt
E-Mail: info@westbezirk-ent.com
Website: www.westbezirk-ent.com
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